Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ARCNM-Plattform für Unternehmer (§ 14 BGB), einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) als Anlage 1. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Stand: 17. August 2026
Maßgebliche Sprachfassung: Diese AGB werden in deutscher Sprache geschlossen; die deutsche Fassung ist allein rechtsverbindlich. Englische oder sonstige Übersetzungen werden ausschließlich zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt; bei Abweichungen oder Auslegungsfragen hat die deutsche Fassung Vorrang (siehe Abschnitt 12).
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und ausschließliche B2B-Nutzung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der rattle mng GmbH, Langgasse 21, 88662 Überlingen, Deutschland – eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 733144, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Alexander Menges (im Folgenden „Anbieter“) – und den Nutzern der von ihr betriebenen Software-Plattform „ARCNM“ (im Folgenden „Kunde“). Bestandteil dieser AGB ist der in Anlage 1 enthaltene Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“). Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Kunde zugleich dem AVV zu; ein gesonderter Abschluss ist nicht erforderlich.
Ausschließlich B2B (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB): ARCNM richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er kein Verbraucher ist und – soweit er für ein Unternehmen handelt – zur Vertretung dieses Unternehmens berechtigt ist. Diese Bestätigung wird durch den Anbieter mit Zeitstempel protokolliert. Stellt sich heraus, dass der Kunde diese Bestätigung wahrheitswidrig abgegeben hat, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags unberührt; der Anbieter ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Einbeziehung, Kenntnisnahme und Speicherung: Der Kunde hatte vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einschließlich der Anlage 1 (AVV) in zumutbarer Weise vollständig zur Kenntnis zu nehmen, sie abzuspeichern und auszudrucken; mit seiner Zustimmung erklärt er sein Einverständnis mit ihrer Geltung. Der Anbieter speichert die jeweils geltende Fassung der AGB nebst Versionskennung und Zeitstempel der Zustimmung revisionssicher, sodass nachvollziehbar bleibt, welche Fassung der Kunde angenommen hat.
Vorrang dieser AGB; keine Gegenbestätigung: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Leistungen im Rahmen der Nutzung von ARCNM, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt mit ARCNM eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) bereit, deren Kernfunktion die Kalkulation der Herstell- und Stückkosten manufakturierter Bauteile ist („Parts Calculation Engine“). Anwender übergeben dem System eine Bauteilbeschreibung (Materialien, Geometrie, Maschinen-/Prozessparameter, Losgrößen u. ä.) und erhalten eine strukturierte Kostenaufschlüsselung. Die Plattform unterstützt darüber hinaus die Verwaltung von Bauteilstammdaten, Stücklisten („BOM“), Routings, Lieferantenangeboten („Quotes“) sowie damit verbundener Berechnungs- und Vergleichsdaten. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Abonnement-Tarif.
Geschuldete Leistung; Beschaffenheit: Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Nutzung über das Internet (Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit), nicht ein bestimmter Berechnungs- oder Geschäftserfolg. Eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur als vereinbart, soweit sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesichert wurde; öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Roadmaps oder Produktankündigungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
Berechnungen als unverbindliche Entscheidungshilfe: Sämtliche durch die Plattform erzeugten Berechnungsergebnisse, Kostenkalkulationen, Mengen- und Zeitermittlungen sowie daraus abgeleiteten Dokumente sind unverbindlich und dienen ausschließlich als Hilfsmittel und Entscheidungsgrundlage. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung; eine inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht geschuldet. Der Kunde ist allein verantwortlich, alle Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor der Weitergabe an Dritte oder der Abgabe verbindlicher Angebote, eigenständig auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen (siehe Abschnitt 7 und Abschnitt 9).
Pluggable Engines: Die Kostenermittlung erfolgt über austauschbare
Berechnungs-Engines. Standardmäßig steht ARCNM zur Verfügung – die
hauseigene, deterministische Engine ohne externe Netzwerkaufrufe. Weitere Engines
und Datenquellen (z. B. zur Anreicherung von Beschaffungs- oder Lieferantendaten)
können vom Anbieter ergänzt oder kundenspezifisch eingebunden werden.
Modell- und Anbieterunabhängigkeit; Entgeltneutralität: Der Anbieter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Engines, KI-/VLM-Modelle (einschließlich proprietärer und quelloffener Modelle) und Subprozessoren jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder auszutauschen sowie sie bei Drittanbietern gehostet oder auf eigener Infrastruktur zu betreiben, solange die wesentliche Beschaffenheit des Dienstes erhalten bleibt. Derartige Änderungen sind interne Maßnahmen des Anbieters; sie berühren die vereinbarten Entgelte für Kalkulationen nicht und stellen keine Preis- oder Leistungsänderung im Sinne von Abschnitt 4 dar. Soweit mit einer solchen Änderung erstmals personenbezogene Daten an einen neuen Subprozessor übermittelt werden, richtet sich dies nach Anlage 1 (AVV); werden Modelle ausschließlich auf eigener oder vom Anbieter kontrollierter Infrastruktur betrieben, findet insoweit keine Übermittlung an Dritte statt.
ARCNM wird über das Internet bereitgestellt und ist über einen Webbrowser sowie über die in Abschnitt 2a beschriebene REST API zugänglich. Der Anbieter übernimmt Hosting, Wartung und Aktualisierung der Software; ein lokaler Installationsaufwand beim Kunden entfällt. Der Anbieter entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter und kann Funktionen verbessern oder erweitern. Dabei werden die Kernfunktionalitäten aufrechterhalten; ein Anspruch des Kunden auf bestimmte zukünftige Funktionen oder Updates besteht nicht, solange die wesentliche Beschaffenheit des Dienstes erhalten bleibt.
KI-gestützte Funktionen (optional): Bestimmte Funktionen können – tarifabhängig und nur soweit aktiviert – KI-Komponenten zur Text- und Bildanalyse einbinden. Dabei können sowohl proprietäre Modelle von Drittanbietern als auch quelloffene Modelle („Open-Weight-Modelle“) zum Einsatz kommen, die der Anbieter bei Drittanbietern gehostet oder auf eigener bzw. von ihm kontrollierter Infrastruktur (auch innerhalb der EU/des EWR) ausführt. KI-Ausgaben dienen ausschließlich als Entscheidungshilfe und müssen vom Kunden fachlich geprüft werden; eine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Eingabedaten berechtigt ist; die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.v. Art. 9 DSGVO ist ausgeschlossen.
Beta-Funktionen: Der Anbieter kann dem Kunden Zugang zu als „Beta“, „Preview“ oder „Experimentell“ gekennzeichneten Funktionen gewähren. Beta-Funktionen werden „wie besehen“ („as-is“) bereitgestellt, können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden und sind nicht für produktivkritische Anwendungen geeignet. Eine Gewährleistung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingendem Recht bleibt unberührt.
2a. REST API (programmatische Schnittstelle)
Der Anbieter stellt im Rahmen der Plattform eine REST API bereit
(erreichbar unter /api/v1/), die dem Kunden den
programmatischen Zugriff auf ausgewählte Plattformfunktionen und -daten
ermöglicht. Verfügbarkeit und Umfang der nutzbaren Endpunkte richten sich nach dem jeweiligen
Abonnement-Tarif des Kunden.
Verfügbarkeit nach Tarif: Die produktive Nutzung der REST API ist
Bestandteil der kostenpflichtigen Tarife. Im Free-Plan und während der
Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Stabilität oder
Funktionsumfang der API; etwaige Test-API-Schlüssel
(ak_test_) dienen ausschließlich Evaluations- und Integrationstests und sind
für produktivkritische Anwendungen nicht freigegeben. Eine Haftung für Folgen einer
produktiven Nutzung im Free-Plan/Trial ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Authentifizierung über API-Schlüssel: Der Zugang zur REST API erfolgt über
API-Schlüssel, die der Kunde über die Kontoverwaltung erstellen kann.
API-Schlüssel haben das Format ak_<mode>_<prefix>_<secret> und
verwenden ak_live_ für die Produktivumgebung bzw. ak_test_ für die
Testumgebung; aus historischen Gründen wird daneben das frühere Format
ak_<prefix>_<secret> akzeptiert. Die Authentifizierung erfolgt über den
HTTP-Header X-API-Key. Zusätzlich unterstützt die API die Authentifizierung über
bestehende Session-Cookies für die Nutzung über die eigene Plattformoberfläche.
Schlüsselverwaltung und -speicherung: Der vollständige API-Schlüssel wird dem Kunden einmalig bei der Erstellung im Klartext angezeigt. Anschließend speichert der Anbieter ausschließlich einen kryptografischen Hash (Argon2) des Schlüssels; eine erneute Anzeige des vollständigen Schlüssels ist daher nicht möglich. Der Kunde ist verpflichtet, den Schlüssel bei Erstellung sicher zu verwahren.
Zugriffssteuerung (Scopes): Jeder API-Schlüssel kann mit Berechtigungsbereichen (Scopes) versehen werden, die den Zugriff auf bestimmte Ressourcen und Operationen beschränken. Der Kunde sollte das Prinzip der minimalen Rechte (Least Privilege) beachten und jedem Schlüssel nur die für den jeweiligen Integrationszweck erforderlichen Scopes zuweisen. Optional kann der Kunde pro Schlüssel ein Ablaufdatum setzen.
Test- und Produktivumgebung: Schlüssel mit dem Präfix ak_test_
werden in Produktivumgebungen abgelehnt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Test- und
Produktivschlüssel nicht vermischt werden.
API-Versionierung und Abkündigung: Die REST API wird versioniert. Bei Einführung neuer API-Versionen wird die vorherige Version nach Ankündigung der Abkündigung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten weiter betrieben. Die Abkündigung wird über geeignete Kanäle (z. B. API-Dokumentation, E-Mail) bekannt gegeben. Über die angekündigte Übergangsfrist hinaus besteht kein Anspruch auf Weiterbetrieb älterer API-Versionen.
Dokumentation: Die maßgebliche technische Beschreibung der REST API ist die jeweils aktuelle OpenAPI-Spezifikation, die der Anbieter über die Plattform bereitstellt. Der Kunde darf sich ausschließlich auf dokumentierte Endpunkte und Parameter stützen; undokumentiertes Verhalten oder interne Endpunkte sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und können ohne Vorankündigung geändert werden.
Idempotenz-Unterstützung: Die API unterstützt für ändernde Anfragen
(POST, PUT, PATCH, DELETE) den HTTP-Header Idempotency-Key. Dieser ermöglicht es
dem Kunden sicherzustellen, dass eine bei Netzwerkfehlern erneut gesendete Anfrage nicht zu
doppelten Operationen führt. Idempotenz-Schlüssel werden für einen begrenzten Zeitraum
zwischengespeichert; die genaue Dauer ergibt sich aus der Dokumentation.
Ausgehende Webhooks: Soweit der Kunde Webhook-Endpunkte konfiguriert, werden
Ereignisbenachrichtigungen vom Anbieter per HTTPS-POST an die hinterlegten Endpunkte zugestellt.
Jede Zustellung enthält den HTTP-Header webhook-signature im Format
v1,<base64(HMAC-SHA256(id.timestamp.body))> nach dem
Standard-Webhooks-Schema. Der Kunde hat diese Signatur vor Verarbeitung der Nachricht
zu validieren. Empfangsendpunkte des Kunden müssen mit einem HTTP-Status 2xx innerhalb der
in der Dokumentation festgelegten Frist antworten; andernfalls gilt die Zustellung als
fehlgeschlagen. Die Zustellung erfolgt nach dem Prinzip der bestmöglichen Bemühung
(„Best-Effort“); verpasste oder doppelte Zustellungen begründen keine Mängelansprüche; der Kunde
hat seine Empfangssysteme idempotent zu implementieren.
Rotation des Webhook-Signing-Secrets: Das Signing-Secret eines Webhook-Endpunkts kann der Kunde jederzeit über die Account-Verwaltung neu erzeugen (Rotation). Nach erfolgreicher Rotation gilt ausschließlich das neue Secret; das vorherige Secret wird unverzüglich invalidiert. Der Kunde ist verpflichtet, kompromittierte Secrets unverzüglich zu rotieren und seine Empfangssysteme im Rahmen der Rotation lückenlos auf das neue Secret umzustellen. Eine Haftung des Anbieters für verworfene Zustellungen aufgrund verspäteter oder fehlgeschlagener Umstellung beim Kunden ist ausgeschlossen.
TDDDG-Verantwortlichkeit (vormals TTDSG): Soweit der Kunde die REST API über clientseitige Anwendungen (z. B. JavaScript im Browser) nutzt, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften des TDDDG (insbesondere § 25 TDDDG, vormals § 25 TTDSG) hinsichtlich der Speicherung von Zugangsdaten auf dem Endgerät des Nutzers beim Kunden.
3. Registrierung und Nutzerkonto
Die Nutzung von ARCNM setzt eine vorherige Registrierung voraus. Der Kunde legt dazu ein Nutzerkonto an und gibt die im Registrierungsformular abgefragten Pflichtangaben wahrheitsgemäß und vollständig an: vollständiger Name der Ansprechperson, gültige geschäftliche E-Mail-Adresse, sicheres Passwort sowie der Firmenname der Organisation, für die der Kunde handelt. Unmittelbar über der Schaltfläche zum Abschluss der Registrierung wird dem Kunden eine Erklärung mit Links auf diese AGB (einschließlich der Anlage 1, AVV) und die Datenschutzerklärung deutlich sichtbar angezeigt. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars – der ausdrücklichen Bestätigungshandlung – bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Plattform ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt, und stimmt diesen AGB einschließlich der Anlage 1 (AVV) zu. Beide Bestätigungen werden mit Zeitstempel und Versionshash der AGB im System protokolliert.
Ändern sich die hinterlegten Angaben (insbesondere Kontaktdaten oder Unternehmensdaten), ist der Kunde verpflichtet, diese in seinem Account umgehend zu aktualisieren. Bei der Registrierung wählt der Kunde einen sicheren Passwortzugang. Die Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass nur von ihm autorisierte Personen Zugriff auf das Nutzerkonto erhalten. Bei Verdacht auf eine Kompromittierung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und das Passwort selbst zu ändern.
API-Schlüssel als Zugangsdaten: Die in Abschnitt 2a beschriebenen API-Schlüssel gelten als Zugangsdaten im Sinne dieser AGB und sind mit mindestens derselben Sorgfalt wie Passwörter zu behandeln. API-Schlüssel dürfen nicht in clientseitigem Quellcode (z. B. JavaScript im Browser), öffentlich zugänglichen Code-Repositories, unverschlüsselten Konfigurationsdateien oder sonstigen für Dritte einsehbaren Orten hinterlegt werden. Der Kunde hat kompromittierte oder nicht mehr benötigte Schlüssel unverzüglich zu widerrufen (Revoke). Der Kunde ist für sämtliche Anfragen verantwortlich, die mit seinen API-Schlüsseln durchgeführt werden, sofern er nicht nachweist, dass er die Kompromittierung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter ist berechtigt, API-Schlüssel ohne Vorankündigung zu widerrufen, wenn begründeter Verdacht auf eine Kompromittierung oder missbräuchliche Nutzung besteht; der Anbieter wird den Kunden unverzüglich darüber informieren.
Je nach gebuchtem Tarif kann der Kunde innerhalb seiner Organisation weitere Benutzerkonten für Mitarbeiter anlegen und verwalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass mitnutzende Mitarbeiter oder Beauftragte die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Handlungen autorisierter Mitarbeiter gelten gegenüber dem Anbieter als Handlungen des Kunden. Der Kunde hat insbesondere bei Ausscheiden von Mitarbeitern deren Zugriffsberechtigungen unverzüglich zu entziehen oder zu ändern.
Der Registrierungsprozess erfordert die Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung. Gegebenenfalls muss der Kunde seine E-Mail-Adresse im Double-Opt-In-Verfahren bestätigen, um die Registrierung abzuschließen. Erst mit erfolgreicher Registrierung und Freischaltung des Kontos durch den Anbieter kommt der Nutzungsvertrag zustande. Kein Anspruch auf Vertragsschluss: Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Registrierung oder einen Vertragsabschluss im Einzelfall abzulehnen – beispielsweise wenn berechtigte Zweifel an der Bonität, am Unternehmerstatus oder an der Einhaltung dieser AGB bestehen. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4. Abonnementmodelle, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung von ARCNM erfolgt im Rahmen eines Abonnementmodells mit verschiedenen Tarifstufen. Der Anbieter kann sowohl einen kostenlosen Basis-Tarif (Free Plan) mit eingeschränktem Funktionsumfang als auch kostenpflichtige Tarife mit erweiterten Funktionen und Nutzungskontingenten anbieten. Die jeweils aktuellen Tarife, Preise und enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der Tarifübersicht in der Anwendung oder auf der Website des Anbieters. Ein Wechsel zwischen Tarifen ist während der Vertragslaufzeit gemäß den im Account angebotenen Optionen möglich.
Kostenlose Testphase (Trial): Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase für kostenpflichtige Tarife einräumen. Dauer und Bedingungen werden bei deren Beginn mitgeteilt. Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen automatisch, sofern der Kunde nicht zuvor ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat. Für die Testphase gelten sämtliche Bestimmungen dieser AGB entsprechend, insbesondere die Haftungsbeschränkungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung des Dienstes während der Testphase. Ein Anspruch auf Gewährung oder Verlängerung einer Testphase besteht nicht.
Preise: Alle Entgelte für die kostenpflichtigen Abonnements sind in Euro angegeben und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültigen Preise und enthaltenen Leistungen sind auf der Website des Anbieters bzw. in der Applikation einsehbar.
Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich), beginnend mit dem Tag der Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs. Tarifwechsel: Upgrades werden sofort wirksam und anteilig (pro rata) für die verbleibende Abrechnungsperiode abgerechnet. Downgrades und Kündigungen werden zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam.
Kontingente und Limits: Tarife enthalten Kontingente für Nutzer, Datensätze
und Speicherplatz. Die genauen Kontingente und etwaige Zusatzkontingente ergeben sich aus der
Tarifübersicht. API-Ratenlimits: Die Nutzung der REST API unterliegt
tarifabhängigen Ratenlimits. Die jeweils geltenden Werte sind in der API-Dokumentation
beschrieben und werden zur Laufzeit über die HTTP-Antwort-Header
X-RateLimit-Limit, X-RateLimit-Remaining und
X-RateLimit-Reset mitgeteilt. Das Überschreiten des Ratenlimits führt zu einer
vorübergehenden Ablehnung weiterer Anfragen mit dem HTTP-Statuscode 429; dies stellt
keinen Ausfall oder Mangel dar. Die gezielte Umgehung von Ratenlimits stellt
eine Vertragsverletzung dar.
Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister: Der Anbieter bedient sich zur Abwicklung der Zahlungen eines externen Zahlungsdienstleisters; der jeweils aktuelle Anbieter ist im Verzeichnis der Auftragsverarbeiter ausgewiesen. Die Zahlung der Abonnementgebühren erfolgt über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) im System des Zahlungsdienstleisters. Der Kunde muss im Rahmen des Buchungsprozesses gültige Zahlungsinformationen hinterlegen; ohne gültige Zahlungsmethode kann der Anbieter kostenpflichtige Leistungen nicht freischalten oder fortführen. Die Belastung der Zahlungsmethode erfolgt zu Beginn jedes neuen Abrechnungszeitraums automatisch (wiederkehrende Abonnementzahlung). Der Kunde ermächtigt den Anbieter bzw. den Zahlungsdienstleister, die fälligen Beträge gemäß dem gewählten Tarif einzuziehen. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten; diese werden ausschließlich vom Zahlungsdienstleister verarbeitet. Es gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.
Rechnungsstellung: Der Kunde erhält für jede Zahlung eine elektronische Rechnung (per E-Mail oder zum Download im Account-Bereich). Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt in Textform mitzuteilen.
Fälligkeit und Zahlungsverzug: Sämtliche Entgelte sind mit Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Kann ein fälliger Abonnementbetrag nicht eingezogen werden, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren und die Zahlung erneut anstoßen bzw. zur Zahlung auffordern. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; diese betragen bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Daneben kann der Anbieter eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden (insbesondere angemessene Mahn- und Inkassokosten) verlangen; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Schlägt die Zahlung endgültig fehl und kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung auch nach Aufforderung nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zu sperren oder einzuschränken. Insbesondere kann der Zugang vorübergehend deaktiviert oder der Tarif auf den kostenlosen Free-Plan zurückgestuft werden. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der ausstehenden Entgelte bleibt unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche des Anbieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Preisänderungen: Der Anbieter behält sich vor, die Preise und/oder den Leistungsumfang der angebotenen Tarife künftig anzupassen, um auf veränderte Kostenstrukturen oder Weiterentwicklungen des Produkts zu reagieren. Änderungen des Leistungsumfangs nimmt der Anbieter nur vor, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar sind und die wesentlichen vereinbarten Leistungsmerkmale erhalten bleiben. Preis- oder Leistungsänderungen für bestehende Verträge wird der Anbieter dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht und dessen Folgen hinweisen. Kündigt der Kunde nicht und nutzt den Dienst über den Zeitpunkt der Preisänderung hinaus, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Konditionen. Preissenkungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs zugunsten des Kunden können auch ohne Vorankündigung wirksam werden.
Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung: Das Nichtinanspruchnehmen der Dienstleistung berechtigt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte, soweit der Anbieter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war. Auch bei Downgrades oder Kündigung durch den Kunden während eines laufenden Abrechnungszeitraums erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge, sofern nicht gesetzlich zwingend anders vorgesehen.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenherausgabe
Vertragsbeginn und -dauer: Der Vertrag über die Nutzung von ARCNM kommt mit erfolgreicher Registrierung (bzw. bei einem Upgrade mit erfolgter Zahlung des ersten Abonnementbeitrags) zustande. Kostenpflichtige Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit, jeweils fortlaufend verlängert um den gewählten Abrechnungszeitraum, bis sie vom Kunden oder Anbieter gekündigt werden. Kostenlose Accounts (Free-Plan) werden ebenfalls auf unbestimmte Zeit bereitgestellt, bis sie gekündigt oder vom Anbieter eingestellt werden.
Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abonnement jederzeit zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung kann direkt über die Account-Einstellungen oder in Textform (z. B. per E-Mail an [email protected]) erklärt werden. Nach wirksamer Kündigung wird das Konto zum Ablauf der bezahlten Laufzeit automatisch auf den Free-Plan umgestellt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich die vollständige Löschung des Accounts wünscht.
Kündigung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag über ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Für den Free-Plan kann der Anbieter die Bereitstellung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen einstellen. In beiden Fällen wird der Anbieter den Kunden in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail) informieren.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei: schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der Pflichten des Kunden nach Abschnitt 7, Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung, unbefugter Weitergabe oder Veröffentlichung der Software oder einem sonstigen Verhalten, das dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung verliert der Kunde mit Wirksamwerden den Zugriff auf die Plattform; ein Anspruch auf Rückvergütung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
Datenexport nach Vertragsende: Nach Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements stehen dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung zum Export zur Verfügung, sofern das Konto auf den Free-Plan umgestellt wird. Der Datenexport erfolgt über die Plattform-Exportfunktionen (z. B. CSV, JSON) sowie ggf. über die REST API; ein API-Zugang steht nach Beendigung des kostenpflichtigen Abonnements nur zur Verfügung, sofern der Free-Plan einen API-Zugang umfasst. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist alle für ihn wichtigen Daten eigenständig zu exportieren und zu sichern. Nach Ablauf der Frist kann der Anbieter Daten, die die Kontingente des Free-Plans überschreiten, unwiderruflich löschen. Wird das Konto vollständig gekündigt oder gelöscht, erfolgt die Löschung sämtlicher Kundendaten unverzüglich nach Ablauf einer Übergangsfrist von 14 Tagen. Ein Anspruch auf bestimmte Exportformate, auf Unterstützung beim Export oder auf Datenübertragung an Dritte besteht nicht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten.
Inaktive Accounts: Der Anbieter ist berechtigt, Kundenkonten als inaktiv einzustufen, wenn über einen Zeitraum von 3 Monaten keine Anmeldung erfolgt ist und kein kostenpflichtiges Abonnement besteht. Vor einer Löschung inaktiver Accounts wird der Anbieter den Kunden mindestens 14 Tage vorher per E-Mail informieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, kann der Anbieter das Konto einschließlich aller zugehörigen Daten dauerhaft löschen. Eine Wiederherstellung gelöschter inaktiver Accounts ist nicht möglich. Bei kostenpflichtigen Abonnements gilt diese Regelung nicht; hier gelten ausschließlich die Kündigungsbestimmungen dieses Abschnitts.
6. Nutzungsrechte an der Plattform und geistiges Eigentum
Einräumung von Nutzungsrechten: Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, die Software-Plattform ARCNM im Umfang des gebuchten Tarifs während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist einfach (nicht exklusiv), nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Kunde darf die Software ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke seines Unternehmens verwenden. Eine Überlassung an Dritte ist – abgesehen von der Einräumung von Zugangsmöglichkeiten an die berechtigten Mitarbeiter des Kunden – nicht gestattet.
Rechte am System: Sämtliche Urheberrechte, Marken, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software, dem Web-Design, dem Logo/Branding „ARCNM“ sowie an allen vom Anbieter bereitgestellten Inhalten, Datenbanken und Unterlagen liegen beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Quellcode der Software ist nicht Gegenstand der Überlassung. Dem Kunden werden keinerlei Eigentumsrechte an der Software eingeräumt; er erhält lediglich die oben beschriebene Befugnis zur Nutzung der Software im Rahmen des SaaS-Dienstes. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter (Rechtevorbehalt).
Ergebnisse und Kundendaten: Die vom Kunden eingestellten Inhalte sowie die konkreten, für den Kunden erzeugten Berechnungsergebnisse („Ausgabedaten“) verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden; dieser darf sie für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, rein technische Betriebs-, Nutzungs- und Fehlermetriken ohne Bezug zu den Inhalten des Kunden (z. B. Fehler- und Antwortraten, Latenzen, Nutzungszähler) zur Bereitstellung, Absicherung, Statistik und Weiterentwicklung der Plattform zu verwenden. Eine Nutzung der Inhalte, Ergebnisse oder Korrekturen des Kunden – auch in anonymisierter oder aggregierter Form – zum Training oder zur Weiterentwicklung von Modellen findet nicht statt (Abschnitt 10b).
Feedback: Übermittelt der Kunde freiwillig Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder sonstiges Feedback zur Plattform, räumt er dem Anbieter hieran ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur beliebigen Verwendung einschließlich der Aufnahme in die Plattform ein. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung, Vergütung oder Nennung besteht nicht. Vertrauliche Informationen des Kunden, die nicht offenkundig Feedback sind, bleiben hiervon unberührt.
Beschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, die Software außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung einzusetzen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere dürfen keine Kopien der Software erstellt, keine Änderungen, Bearbeitungen, Rückentwicklungen oder Reverse Engineering des zugrunde liegenden Quellcodes unternommen werden, sofern nicht eine gesetzliche Erlaubnis (wie z. B. § 69d, § 69e UrhG) ausdrücklich eingreift. Ebenfalls unzulässig ist es, vorhandene Sicherheitsmechanismen oder Schutzvorkehrungen der Software zu umgehen. Der Kunde darf die Bezeichnungen, Markenzeichen und Rechtsvermerke des Anbieters in der Softwareoberfläche nicht entfernen, verdecken oder ändern.
Wettbewerbs- und Benchmark-Verbot: Der Kunde wird die Plattform nicht nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu entwickeln, nachzubilden oder zu trainieren, und die Plattform nicht zu Wettbewerbs- oder Benchmarking-Zwecken auswerten oder die Ergebnisse solcher Auswertungen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform veröffentlichen. Dies lässt zwingende gesetzliche Befugnisse (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) unberührt.
Updates und Änderungen des Dienstes: Der Anbieter ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit technische Änderungen, Updates, Upgrades und Weiterentwicklungen an der Plattform vorzunehmen. Solche Änderungen können dazu führen, dass sich die Benutzeroberfläche oder bestimmte Abläufe ändern. Größere, den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinflussende Änderungen werden – sofern möglich – vorab angekündigt. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung bestimmter Versionen oder Funktionen besteht nicht, sofern die wesentlichen vereinbarten Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden.
Open-Source- und Drittsoftware: Die Plattform nutzt Open-Source-Software und sonstige Drittsoftware-Komponenten (einschließlich quelloffener Bibliotheken sowie quelloffener KI-/VLM-Modelle). Diese Komponenten werden im Rahmen des SaaS-Dienstes ausschließlich serverseitig vom Anbieter betrieben; eine Überlassung, Verbreitung oder sonstige Weitergabe („Distribution“/„Conveying“) dieser Komponenten oder ihres Quell- bzw. Objektcodes an den Kunden findet nicht statt. Pflichten aus Copyleft- oder sonstigen Open-Source-Lizenzen, die erst durch eine solche Weitergabe an Dritte ausgelöst werden, entstehen dem Kunden daher nicht. Soweit für eine Komponente ausnahmsweise eigene Lizenz- oder Nutzungsbedingungen bereits für die bloße Nutzung gelten, gehen diese den vorliegenden AGB für die betreffende Komponente vor; im Zweifel erhält der Kunde Rechte nur in dem Umfang, den der Anbieter selbst vom jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt bekommen hat. Open-Source- und Drittkomponenten werden von ihren jeweiligen Urhebern typischerweise „wie besehen“ („as-is“) und ohne deren Gewährleistung oder Haftung bereitgestellt; der Anbieter übernimmt für solche Komponenten keine weitergehende Gewährleistung als die ihm selbst eingeräumte, und seine Haftung richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 9. Eine Aufstellung der wesentlichen eingesetzten Open-Source-Komponenten nebst Lizenzen (Software-Stückliste/SBOM) stellt der Anbieter auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
7. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
Verantwortung für Inhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die er in ARCNM einstellt, speichert oder über die Plattform Dritten zugänglich macht. Dies umfasst insbesondere die hinterlegten Bauteilbeschreibungen, Geometrie-, Material- und Prozessparameter, Stücklisten, Routings, Lieferantenangebote sowie sonstige Informationen, die der Kunde auf der Plattform einpflegt oder generiert. Der Anbieter übernimmt keine inhaltliche Überprüfung dieser Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte zutreffend und aktuell sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Berechnungen als Entscheidungshilfe: Sämtliche durch die Software erzeugten Berechnungsergebnisse, Kostenkalkulationen, Mengenermittlungen und daraus abgeleiteten Dokumente sind unverbindlich und dienen ausschließlich als Hilfsmittel und Entscheidungsgrundlage. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, alle Ergebnisse vor deren Verwendung – insbesondere vor der Weitergabe an Dritte oder der Abgabe verbindlicher Angebote – eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, Genauigkeit oder Eignung solcher Berechnungen für einen bestimmten Zweck.
KI-Ausgaben und Automatisierung: Soweit der Kunde KI-gestützte Funktionen nutzt, bleibt er für die Eingaben und die Verwendung der Ausgaben verantwortlich. Die Ergebnisse dienen nur als Hilfsmittel und müssen vom Kunden fachlich geprüft werden. KI-Ausgaben dürfen nicht als alleinige Grundlage für sicherheitskritische oder rechtsverbindliche Entscheidungen genutzt werden.
Rechtmäßige Nutzung: Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an den von ihm hochgeladenen oder erzeugten Inhalten besitzt. Er wird insbesondere keine Inhalte über ARCNM verbreiten oder speichern, die rechtswidrig sind, gegen Urheber-, Marken-, Patent- oder andere Schutzrechte verstoßen, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbaren oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist ausgeschlossen.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Soweit der Kunde über ARCNM personenbezogene Daten Dritter (z. B. von Mitarbeitern oder Lieferanten des Kunden) verarbeitet, ist er Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind in Anlage 1 (AVV) dieser AGB geregelt; ein gesonderter AVV-Abschluss ist nicht erforderlich.
Datenschutzrechtliche Garantie des Kunden: Der Kunde garantiert, dass er für jede in ARCNM eingestellte oder über die Plattform verarbeitete Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter über eine taugliche Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 (sowie ggf. Art. 9, 10) DSGVO verfügt, die Informationspflichten gemäß Art. 13/14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen erfüllt sowie etwaige Einwilligungen ordnungsgemäß eingeholt hat. Der Kunde stellt sicher, dass keine Verarbeitung erfolgt, für die er nicht berechtigt ist; insbesondere unterlässt er das Einstellen von Daten, deren Verarbeitung gegen anwendbares Datenschutzrecht verstoßen würde. Verstöße in seinem Verantwortungsbereich fallen unter die Freistellungsverpflichtung nach Abschnitt 7 Abs. „Freistellung bei Pflichtverletzungen“.
Sorgfalt bei Zugang und Nutzung: Der Kunde hat die Plattform vertragsgemäß zu nutzen und jedwede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
- Umgehung von Sicherheitssystemen: Versuche, Sicherheitsmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig außer Kraft zu setzen, sowie sich unbefugt Zugang zu Daten anderer Kunden zu verschaffen.
- Überlastung und Störung: Handlungen, die darauf abzielen, die Infrastruktur übermäßig zu belasten oder den reibungslosen Betrieb zu stören. Automatisierte Massenzugriffe (z. B. durch Skripte oder Bots), die nicht mit dem vorgesehenen Gebrauch übereinstimmen, sind untersagt; das Auslesen der Weboberfläche (Screen-Scraping) ist nicht zulässig – automatisierter Zugriff ist ausschließlich über die REST API mit ordnungsgemäßer Authentifizierung gestattet.
- Einschleusen von Schadsoftware: Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware über die Plattform; hochgeladene Dateien sind nach Möglichkeit vor dem Upload auf Schadsoftware zu prüfen.
Pflichten bei API-Nutzung: Für die Nutzung der REST API (Abschnitt 2a) gelten ergänzend folgende Pflichten:
- Dokumentationskonforme Nutzung: Die API ist ausschließlich gemäß der veröffentlichten OpenAPI-Spezifikation zu nutzen. Undokumentierte Endpunkte, Parameter oder Verhaltensweisen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
- Webhook-Pflichten: Webhook-Empfangsendpunkte des Kunden müssen über HTTPS erreichbar sein. Der Kunde hat die Webhook-Signatur (siehe Abschnitt 2a) jeder Zustellung vor Verarbeitung zu validieren. Empfangsendpunkte müssen mit einem HTTP-Status 2xx innerhalb der in der Dokumentation festgelegten Frist antworten; andernfalls gilt die Zustellung als fehlgeschlagen. Der Anbieter haftet nicht für verpasste Webhook-Ereignisse, die auf die Nichterreichbarkeit oder fehlerhafte Konfiguration des Empfangsendpunkts zurückzuführen sind. Der Kunde darf Webhook-URLs nur auf Systeme registrieren, für die er eine Zugriffsberechtigung besitzt.
- API-Schlüssel-Verwaltung: Es gelten die in Abschnitt 3 genannten Sorgfaltspflichten. Der Kunde hat API-Schlüssel regelmäßig zu rotieren und nicht mehr benötigte oder kompromittierte Schlüssel unverzüglich zu widerrufen.
- Verbot der Umgehung: Die gezielte Umgehung von Ratenlimits, Authentifizierungsmechanismen oder Scope-Beschränkungen ist untersagt.
Maßnahmen bei Pflichtverletzungen; Sperrung: Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Verwarnung, temporäre Sperrung einzelner Inhalte oder Funktionen, Deaktivierung des Kontos oder – bei schwerwiegenden Verstößen – außerordentliche Kündigung). Bei konkreter Gefahr für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform oder der Daten anderer Kunden, bei drohenden rechtlichen Nachteilen für den Anbieter oder bei begründetem Verdacht einer Kompromittierung kann der Anbieter den Zugang oder einzelne Funktionen auch ohne Vorankündigung vorübergehend sperren; er wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die Sperrung aufheben, sobald der Grund entfallen ist. Der Anbieter wahrt dabei die Verhältnismäßigkeit und berücksichtigt berechtigte Interessen des Kunden. Während einer berechtigten Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt; bei einer nicht berechtigten Sperrung entfällt der Vergütungsanspruch des Anbieters für den Sperrzeitraum, und Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. Gesetzliche Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.
Freistellung bei Pflichtverletzungen: Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen den Anbieter aufgrund von vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von ARCNM geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund rechtswidriger Inhalte, Verletzung von Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzverstößen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde wird den Anbieter von allen hierdurch entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen freihalten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden über eine geltend gemachte Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm – soweit rechtlich möglich – die Führung der Rechtsverteidigung überlassen sowie keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgeben. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde die behauptete Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Exportkontrolle und Sanktionen: Der Kunde versichert, die Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbare Exportkontrollvorschriften, Wirtschaftssanktionen oder Embargobestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten verstößt. Der Kunde sichert zu, dass weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt werden. Bei Verstößen ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung und außerordentlichen Kündigung berechtigt; der Kunde stellt den Anbieter von allen daraus resultierenden Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der ARCNM-Plattform. Die Software wird in einer professionellen Cloud-Umgebung innerhalb der Europäischen Union betrieben und regelmäßigen Sicherungen sowie Überwachungen unterzogen. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine völlig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von IT-Systemen nicht möglich ist.
Backups: Der Anbieter erstellt regelmäßige verschlüsselte Backups der Datenbank in branchenüblichen Intervallen und bewahrt diese für einen angemessenen Zeitraum auf. Der Kunde ist gleichwohl gehalten, für besonders kritische Daten zusätzlich eigene Sicherungen anzulegen, da Backups primär dem Schutz vor systemseitigen Datenverlusten dienen.
Abhängigkeiten von Dritten: Teile der Leistung (z. B. Hosting, Zahlungsabwicklung, KI-Funktionen, E-Mail-Versand) werden durch Drittanbieter erbracht. Ausfälle oder Einschränkungen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; in solchen Fällen gelten die Verfügbarkeits- und Haftungsregelungen entsprechend.
Geplante Wartungen: Der Anbieter führt planmäßige Wartungsarbeiten und Updates durch. Wartungsfenster werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten gelegt und nach Möglichkeit vorab angekündigt. Während notwendiger Wartungsperioden gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, Ausfall wesentlicher Vorlieferanten sowie systemische Ausfälle wesentlicher Infrastrukturanbieter – etwa Cloud-, DNS-, CDN-, Identitäts- oder Telekommunikationsanbieter). Für die Dauer des Hindernisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden zeitanteilig erstattet.
Service Level: Soweit der Anbieter in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) verbindliche Verfügbarkeitszusagen gemacht hat, gelten vorrangig diese Zusagen. In allen anderen Fällen versteht sich jede Angabe zur Verfügbarkeit als unverbindliche Zielgröße.
Support: Der Anbieter stellt dem Kunden technischen Support tarifabhängig bereit. Standard-Support erfolgt werktags während üblicher Geschäftszeiten per E-Mail an [email protected]. Eine garantierte Lösungszeit wird – soweit nicht anders vereinbart – nicht zugesichert.
Support-Zugriff (Sichtprüfung): Zur Analyse und Beseitigung von Störungen, zur Bearbeitung von Support-Anfragen sowie zur Aufklärung von Sicherheitsvorfällen kann der Anbieter anlassbezogen Inhalte des Kunden in der Plattform einsehen. Diese Sichtprüfung erfolgt ausschließlich lesend in einem technisch erzwungenen Nur-Lese-Modus (schreibende Vorgänge sind systemseitig ausgeschlossen), ist auf die mit der Vertragsdurchführung betrauten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen beschränkt (Need-to-know), setzt eine zusätzliche Authentifizierung sowie die Freigabe durch eine zweite berechtigte Person voraus (Vier-Augen-Prinzip), ist auf kurzlebige, automatisch ablaufende und jederzeit widerrufliche Sitzungen begrenzt und wird einschließlich Beginn und Ende protokolliert. Eine über den jeweiligen Anlass hinausgehende Einsichtnahme – insbesondere in vom Kunden hochgeladene Originaldateien (z. B. CAD- oder Zeichnungsdateien), soweit sie für die Störungsbearbeitung nicht erforderlich ist – bedarf der gesonderten Zustimmung des Kunden in Textform. Die Sichtprüfung dient ausschließlich der Diagnose und Leistungserbringung; Abschnitt 10b (kein Training mit Kundeninhalten) bleibt unberührt. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Rahmen von Abschnitt 10 und Anlage 1 (AVV).
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Unentgeltliche Nutzung: Soweit der Kunde ARCNM unentgeltlich (Free-Plan, Testphase) nutzt, wird der Dienst ohne Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit zur Verfügung gestellt. In diesem Fall haftet der Anbieter für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
Gesetzliche Haftungsgrundlagen: Im Übrigen haftet der Anbieter im Rahmen der entgeltlichen Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit folgenden Beschränkungen:
- Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter/Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Haftung für Kardinalpflichten: Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt im Regelfall höchstens der Betrag der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den Dienst gezahlten Entgelte.
- Gesamthaftung (Aggregat): Die vorstehende Begrenzung gilt sowohl je Schadensereignis als auch für die Summe aller Schadensersatzansprüche aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten innerhalb eines Vertragsjahres. Mehrere Schadensereignisse, die auf demselben Sachverhalt oder einer einheitlichen Ursache beruhen, gelten als ein Schadensereignis. Diese Begrenzung der Gesamthaftung gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung (oben) sowie nicht für Ansprüche nach zwingendem Recht (insbesondere Produkthaftungsgesetz, Art. 82 DSGVO) und nicht bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
- Haftungsausschlüsse: Soweit vorstehend nicht anders geregelt, ist die
Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für:
- Indirekte und Folgeschäden: Entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Folgeschäden, soweit nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruhend.
- Datenverlust: Verlust, Beschädigung oder Wiederherstellung von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen eigenen Datensicherungen vorgenommen hat. Im Fall eines vom Anbieter einfach fahrlässig zu vertretenden Datenverlusts beschränkt sich die Haftung auf die Wiederherstellung aus den vorhandenen Backups; die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Lässt sich der Datenverlust auch durch eine Wiederherstellung aus den vorhandenen Backups nicht beheben, gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieses Abschnitts (insbesondere die Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden).
- Unbefugte Eingriffe Dritter: Schäden aus Angriffen Dritter auf die IT-Systeme oder Daten des Anbieters oder des Kunden (Hackerangriffe, Phishing, DDoS), soweit der Anbieter die in Anlage 1.3 (TOMs) zugesagten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Pflichten aus Art. 32 DSGVO eingehalten hat. Diese Haftungsbeschränkung lässt eine etwaige zwingende Haftung gemäß Art. 82 DSGVO unberührt. Das Verhältnis zur Regelung über höhere Gewalt (Abschnitt 8) gilt parallel: Höhere Gewalt suspendiert die Leistungspflichten, dieser Abschnitt schließt Schadensersatzansprüche dem Grunde nach aus.
- Inhalte des Kunden: Die in ARCNM vom Kunden eingegebenen Inhalte und Informationen, deren Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Anbieter nicht überprüft.
- Berechnungen, KI-Ausgaben und automatisierte Ergebnisse: Sämtliche durch die Software erzeugten Berechnungsergebnisse, Extraktionen aus Zeichnungen, Kostenkalkulationen, KI-/VLM-gestützten Ausgaben und daraus resultierenden Dokumente sind unverbindlich und dienen ausschließlich als Hilfsmittel und Entscheidungsgrundlage. Der Kunde ist allein verantwortlich, alle Ergebnisse vor deren Verwendung – insbesondere vor der Weitergabe an Dritte oder der Abgabe verbindlicher Angebote – eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten dadurch entstehen, dass solche Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder für den verfolgten Zweck ungeeignet waren – unabhängig davon, ob dies auf einem Softwarefehler, einer unzureichenden Datenbasis, einer fehlerhaften oder unvollständigen Extraktion aus einer Zeichnung, einer Ausgabe eines KI-/VLM-Modells (einschließlich sachlich unzutreffender Ergebnisse oder sogenannter „Halluzinationen“), einer fehlerhaften Konfiguration durch den Kunden oder sonstigen Umständen beruht. Verwendet der Kunde solche Ergebnisse gegenüber Dritten (z. B. als Grundlage eigener Angebote, Preis- oder Beschaffungsentscheidungen), geschieht dies in alleiniger Verantwortung des Kunden; der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der Ergebnisse durch den Kunden entstehen, soweit der Anbieter für den zugrunde liegenden Schaden nicht nach diesem Abschnitt 9 haftet. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Schnittstellen, Connectoren und Integrationen: Fehler, Datenverluste, Verzögerungen oder sonstige Schäden aus der Nutzung von Schnittstellen oder Connectoren zu externen Systemen – einschließlich fehlerhafter Datenübertragungen, Inkompatibilitäten aufgrund von Drittsystem-Änderungen, Ausfällen oder Wartungsarbeiten beim Drittanbieter sowie fehlerhafter Konfiguration durch den Kunden. Schnittstellen werden „wie besehen“ („as-is“) bereitgestellt.
- REST API und Webhooks: Schäden aus unsachgemäßer API-Nutzung durch den Kunden (fehlerhafte Anfragen, fehlende Fehlerbehandlung, Wiederholungslogik), durch vom Kunden über die API ausgelöste Operationen (Massenaktualisierungen, Löschvorgänge), bei verspäteten/fehlenden/doppelten Webhook-Zustellungen (Best-Effort) sowie aus der nicht rechtzeitigen Migration abgekündigter API-Versionen.
- Produkthaftung und ausdrückliche Garantien: Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter ausnahmsweise eine ausdrückliche Garantie übernommen hat oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet. Insbesondere bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt; die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel bleibt unbeschränkt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Hinweis: Die obigen Bestimmungen bedeuten keine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung. Insbesondere bleibt es beim Kunden, einen haftungsauslösenden Umstand und dessen Verschulden beim Anbieter nachzuweisen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine andere Regel vorgesehen ist.
Verjährung: Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Ansprüche aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Mängelansprüche: Die Bereitstellung der Plattform erfolgt als entgeltliche Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet (§§ 535 ff. BGB). Die vorstehende einjährige Frist gilt – jeweils ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn – auch für etwaige Mängelansprüche des Kunden; sie unterschreitet damit nicht die für eine Verkürzung der Mängelverjährung als angemessen angesehene Mindestfrist von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Mängelansprüche, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, sowie die übrigen vorstehend ausgenommenen Ansprüche bleiben unberührt und verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
Mängelanzeige und Nacherfüllung: Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel oder Funktionsstörungen der Plattform unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, dem Anbieter in Textform anzuzeigen; hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit, deren Verletzung die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden unberührt lässt, soweit nicht gesetzlich (z. B. § 377 HGB) etwas anderes gilt. Die Mängelanzeige sollte eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Der Anbieter ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel durch Nachbesserung (Fehlerbehebung) oder durch Bereitstellung einer Umgehungslösung (Workaround) zu beseitigen. Dem Anbieter sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen, bevor der Kunde weitere Rechte geltend machen kann. Bei unerheblichen Mängeln sind Minderungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Datenschutz: Der Anbieter und der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – beachten. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung durch den Anbieter sind in der auf der ARCNM-Website einsehbaren Datenschutzerklärung beschrieben.
Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter in ARCNM verarbeiten lässt, ist er Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der hierfür erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag ist als Anlage 1 in diese AGB integriert und gilt mit Zustimmung zu diesen AGB ohne weiteres als geschlossen. Ein gesonderter AVV-Abschluss ist nicht erforderlich.
Hosting-Standort: Die Daten des Kunden werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gehostet und verarbeitet. Soweit eine Datenverarbeitung außerhalb der EU/des EWR erforderlich wird (z. B. durch Objektspeicher- und Edge-Infrastruktur, Zahlungsabwicklung oder Single Sign-On – nicht jedoch die KI-Zeichnungsauswertung, die ausschließlich in der EU erfolgt), erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder anderer zulässiger Rechtsgrundlagen. Eine aktuelle Liste der Subprozessoren findet sich in Anlage 1.2 (Subprozessoren).
Technische Sicherheit: Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen sind in Anlage 1.3 (TOMs) beschrieben.
Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, geheim zu halten, nur für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden und nur denjenigen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich zu machen, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Mitteilungen und Informationen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Die Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort. Sie findet keine Anwendung auf Informationen, die ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden, sowie bei Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht – in diesem Fall ist die andere Partei (soweit rechtlich zulässig) vorab zu informieren.
10a. KI-gestützte Verarbeitung und zulässige Nutzung
(1) KI-generierte Ergebnisse: Die Ergebnisse der automatisierten Zeichnungsauswertung (Maße, Toleranzen, Material, Verfahren, Kosten u. a.) sind KI-generiert und werden ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit bereitgestellt; der Kunde hat die Ergebnisse vor einer geschäftlich verbindlichen Verwendung (insbesondere Angebots- oder Beschaffungsentscheidungen) eigenverantwortlich zu prüfen. Im Übrigen gilt Abschnitt 9 (Haftung).
(2) Zulässige Nutzung (verbindlich, modellunabhängig): Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst und die mit ihm erzeugten Ergebnisse ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu nutzen und insbesondere nicht,
- für rechtswidrige, betrügerische oder täuschende Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Immaterialgüter-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte);
- zur Erzeugung oder Verbreitung schädigender, diffamierender, gewaltverherrlichender, diskriminierender, jugendgefährdender oder sonst rechtswidriger Inhalte;
- zur Entwicklung von Waffen, zur Gefährdung kritischer Infrastrukturen oder für sonstige Tätigkeiten, die zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen können;
- zur Umgehung technischer Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen des Dienstes oder der eingesetzten Modelle;
- in einer Weise, die den jeweils anwendbaren Nutzungsrichtlinien der eingesetzten KI-Modelle (Abs. 3) widerspricht.
Dieser Verbotskatalog gilt unabhängig davon, welches Modell der Anbieter einsetzt, und ist eine wesentliche Vertragspflicht. Er bildet die nach den Lizenzbedingungen der Modellanbieter erforderliche Weitergabe der Nutzungsbeschränkungen abschließend ab; eine gesonderte Zustimmung zu Bedingungen einzelner Modelle ist nicht erforderlich. Ein Verstoß gegen diesen Verbotskatalog berechtigt den Anbieter zu den Maßnahmen nach Abschnitt 7 (insbesondere Verwarnung, Sperrung und außerordentliche Kündigung) und löst die Freistellungspflicht des Kunden nach Abschnitt 7 aus.
(3) Eingesetzte Modelle und modellspezifische Richtlinien (deklaratorisch): Der Anbieter ist berechtigt, das eingesetzte KI-Modell jederzeit zu ändern (z. B. aus Gründen der Qualität, Kosten, Datenresidenz oder Verfügbarkeit), und kann sowohl von Dritten betriebene (geschlossene) Modelle als auch quelloffene Modelle verwenden. Soweit ein eingesetztes Modell eigene Nutzungsrichtlinien vorsieht, sind deren Beschränkungen inhaltlich bereits von Abs. 2 erfasst. Eine jeweils aktuelle Übersicht der eingesetzten Modelle samt Verweisen auf deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen stellt der Anbieter im KI-Modellverzeichnis (abrufbar über die ARCNM-Website) bereit; die dortigen Beschränkungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Ein Modellwechsel begründet keine Pflicht zur erneuten Zustimmung des Kunden.
(4) Rechte an Ergebnissen: Die Anbieter der eingesetzten Modelle erheben keine Rechte an den erzeugten Ergebnissen. Im Verhältnis der Parteien stehen die Ergebnisse dem Kunden zu; der Kunde ist für sie und ihre weitere Verwendung allein verantwortlich. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass KI-generierte Ergebnisse inhaltlich richtig, vollständig, für einen bestimmten Zweck geeignet oder frei von Rechten Dritter sind; im Übrigen gilt Abschnitt 9 (Haftung) entsprechend.
(5) Datenschutz bei der KI-Verarbeitung: Zur Erbringung der Extraktion werden die vom Kunden hochgeladenen Zeichnungen durch KI-Modelle verarbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen der Auftragsverarbeitung (Abschnitt 10, Anlage 1) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. dokumentierter Weisung. Der Anbieter setzt für die Extraktion nur Drittanbieter ein, die die übermittelten Inhalte nach den jeweils geltenden API-/Vertragsbedingungen nicht zum Training ihrer Modelle verwenden; zur Weiterentwicklung der eigenen Dienste des Anbieters gilt Abschnitt 10b. Die KI-gestützte Auswertung der Zeichnungen erfolgt ausschließlich innerhalb der EU/des EWR – sowohl bei selbst betriebenen (quelloffenen) Modellen als auch bei etwaigen von Dritten betriebenen Modellen, die der Anbieter ausschließlich bei Auftragsverarbeitern mit Verarbeitung in der EU/im EWR einsetzt. Es besteht kein Ausweichpfad auf ein Modell außerhalb der EU/des EWR; fällt der EU-Pfad aus, erfolgt die Auswertung rein deterministisch und regelbasiert ohne KI-Modell. Der jeweils aktuelle Stand der eingesetzten Subprozessoren ist in Anlage 1.2 (Subprozessoren) ausgewiesen.
10b. Keine Nutzung Ihrer Daten zum Training – Verarbeitung nur zur Leistungserbringung
(1) Kein Training mit Kundeninhalten (verbindliche Zusage): Der Anbieter verwendet die vom Kunden hochgeladenen Inhalte (Zeichnungen, Dateien, Eingaben), die daraus erzeugten Ergebnisse sowie etwaige Korrekturen und Bestätigungen des Kunden zu keinem Zeitpunkt zum Training, zur Feinabstimmung, zur Bewertung oder zur sonstigen Weiterentwicklung eigener oder fremder KI-Modelle – weder in identifizierbarer noch in anonymisierter oder aggregierter Form. Eine kundenübergreifende Nutzung von Kundeninhalten zu diesen Zwecken findet nicht statt.
(2) Verarbeitung ausschließlich zur Leistungserbringung: Der Anbieter verarbeitet die Inhalte des Kunden – einschließlich etwaiger darin enthaltener personenbezogener Daten, die der Kunde bewusst bereitstellt (z. B. Namen oder Kontaktangaben im Schriftfeld einer Zeichnung) – allein, um die vom Kunden angeforderte Leistung zu erbringen: die Zeichnungen zu lesen, zu extrahieren, zu berechnen, aufzubereiten und dem Kunden das Ergebnis bereitzustellen, einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Schritte (Speicherung, Rasterung, Übermittlung an weisungsgebundene Auftragsverarbeiter, Absicherung). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); im Übrigen gilt die weisungsgebundene Auftragsverarbeitung nach Abschnitt 10 und Anlage 1 (AVV).
(3) Weiterentwicklung ohne Ihre Daten: Zur Verbesserung, Kalibrierung und Validierung seiner Extraktions-, Erkennungs- und Kostenmodelle nutzt der Anbieter ausschließlich eigene, synthetische oder öffentlich verfügbare Daten – nicht Ihre Inhalte, Ergebnisse oder Korrekturen. Rein technische Betriebs- und Sicherheitsmetriken ohne Bezug zu Ihren Inhalten (z. B. Fehler- und Antwortraten, Latenzen) bleiben hiervon unberührt.
(4) Eigentum, Vertraulichkeit und Weitergabe der Zusage: Die Inhalte des Kunden verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden (Abschnitt 6) und unterliegen der Vertraulichkeit nach Abschnitt 10. Die Zusage nach Absatz 1 gilt auch für alle vom Anbieter eingesetzten KI-Anbieter: Die an sie übermittelten Inhalte werden nach den jeweils einbezogenen Auftragsverarbeitungs-Bedingungen nicht zum Training ihrer Modelle verwendet (Einzelheiten im Verzeichnis der Auftragsverarbeiter).
11. Änderung der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Änderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform, Beseitigung von Regelungslücken).
Vorgehen bei Änderungen: Änderungen der AGB wird der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform ankündigen, in der Regel per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Die Mitteilung enthält den neuen Text und das Datum des Wirksamwerdens und weist auf das Widerspruchsrecht ausdrücklich hin.
B2B-Bezug: Die nachstehende Regelung der stillschweigenden Annahme (Fortsetzung der Nutzung nach Inkrafttreten gilt als Zustimmung) gilt ausschließlich, weil dieser Vertrag gemäß Abschnitt 1 nur mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB geschlossen wird. Würde ein Kunde – entgegen der ausdrücklichen Bestätigung beim Vertragsschluss – als Verbraucher zu qualifizieren sein, gilt diese Regelung nicht; in diesem Fall werden Änderungen erst mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam.
Carve-out für Preis- und Leistungsänderungen: Preisänderungen und wesentliche Reduktionen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs unterliegen ausschließlich dem Verfahren nach Abschnitt 4 (gesonderte Ankündigung mit außerordentlichem Kündigungsrecht). Sie gelten nicht bereits durch fortgesetzte Nutzung als angenommen, sondern erfordern die ausdrückliche Bestätigung des Kunden bzw. das Ausbleiben einer fristgerechten Kündigung gemäß Abschnitt 4.
Widerspruchsrecht: Sollte der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung in Textform widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Etwaige im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden zeitanteilig erstattet. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht und nutzt den Dienst nach dem Inkrafttreten der neuen AGB weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Eine Änderung der Leistungen (inklusive Preise) folgt im Übrigen den Regelungen in Abschnitt 4.
12. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Überlingen, Deutschland). Der Anbieter bleibt berechtigt, wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Vertragssprache und maßgebliche Fassung: Diese AGB werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die deutsche Fassung ist allein rechtsverbindlich. Sofern der Anbieter Übersetzungen (z. B. eine englische Fassung) bereitstellt, dienen diese ausschließlich der Verständigung; bei inhaltlichen Abweichungen oder Auslegungszweifeln hat die deutsche Fassung Vorrang.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dies begründet keine geltungserhaltende Reduktion einer für sich genommen unwirksamen Klausel.
Fortgeltung nach Vertragsende (Survival): Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Beendigung des Vertrags hinaus Geltung beanspruchen, bleiben auch nach Vertragsende wirksam. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Nutzungsrechten und deren Beschränkungen sowie zu Feedback (Abschnitt 6), zur Freistellung (Abschnitt 7), zur Haftung und Verjährung (Abschnitt 9), zu Datenexport und Löschung (Abschnitt 5), zur Geheimhaltung (Abschnitt 10), zu diesen Schlussbestimmungen (Abschnitt 12) sowie zu den fortwirkenden Pflichten aus der Anlage 1 (AVV).
Keine Rechte Dritter: Dieser Vertrag begründet keine Rechte zugunsten Dritter, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (etwa die Erstreckung der Haftungsregelungen auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters gemäß Abschnitt 9).
Keine Nebenabreden: Diese AGB einschließlich der Anlage 1 (AVV) sowie etwaige zusätzlich schriftlich geschlossene Vereinbarungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde bezüglich des Vertragsgegenstandes dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vorrang einer Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
Rechteübertragung: Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten daraus an ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung an Dritte weitergeben, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
Mitteilungen und Kommunikation: Rechtlich relevante Mitteilungen des Anbieters an den Kunden (z. B. Kündigungen, AGB-Änderungen, Preisänderungen) erfolgen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Nachrichtensystem der Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten und Mitteilungen regelmäßig zu prüfen. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden.
Anlage 1 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
Diese Anlage 1 ist Bestandteil der AGB und regelt die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten zwischen dem Kunden (im Folgenden „Verantwortlicher“) und der rattle mng GmbH als Anbieter der Plattform ARCNM (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“).
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der SaaS-Plattform ARCNM (Parts Calculation Engine) gemäß Abschnitt 2 der AGB. Dauer: Die Verarbeitung beginnt mit Abschluss des Hauptvertrags (Zustimmung zu den AGB) und endet automatisch mit dessen Beendigung; Aufbewahrungs- und Löschungspflichten ergeben sich aus Abschnitt 9 dieser Anlage.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Speicherung, Strukturierung, Veränderung, Auslesen, Berechnung, Übermittlung an autorisierte Empfänger des Verantwortlichen sowie Löschung personenbezogener Daten zum Zweck der Bereitstellung der vereinbarten SaaS-Leistungen, einschließlich Authentifizierung, Auditierung, IT-Sicherheit und – soweit aktiviert – KI-gestützter Funktionen.
3. Datenkategorien und Kategorien betroffener Personen
Datenkategorien: Stamm- und Kontaktdaten (Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Firmenname), Authentifizierungsdaten (gehashte Passwörter, API-Schlüssel-Hashes), Nutzungs- und Protokolldaten (IP-Adresse, Zeitstempel, Endpunkt, Statuscode, Anfrage-ID), Inhaltsdaten (vom Verantwortlichen eingestellte Bauteilbeschreibungen, Stücklisten, Routings, Lieferantenangebote – soweit darin personenbezogene Daten enthalten sind), Abrechnungsdaten (Referenzen auf Vorgänge des Zahlungsdienstleisters; keine vollständigen Karten- oder Kontodaten). Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter und Beauftragte des Verantwortlichen sowie ggf. Lieferanten- und Geschäftspartner-Ansprechpersonen, deren Daten der Verantwortliche in die Plattform einbringt. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind ausgeschlossen.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation –, es sei denn, der Auftragsverarbeiter ist hierzu nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Als dokumentierte Weisung gelten insbesondere die AGB sowie die in der Plattformoberfläche und über die REST API ausgeführten Konfigurationen und Operationen des Verantwortlichen. Weisungen, deren Umsetzung nach Auffassung des Auftragsverarbeiters gegen anwendbares Datenschutzrecht verstoßen, wird der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich mitteilen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit bzw. unterstellt sie einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
5. Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Maßnahmen sind in Anlage 1.3 (TOMs) beschrieben und werden bei Bedarf an den Stand der Technik angepasst.
6. Subprozessoren (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO)
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren). Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Subprozessoren sind in Anlage 1.2 aufgeführt. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subprozessors mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vorab informieren (per E-Mail oder über die Plattform). Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen; lässt sich der Einwand nicht beheben, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrags berechtigt. Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Subprozessor vertraglich die gleichen Datenschutzpflichten auf, wie sie ihn selbst aus diesem AVV treffen. Bei Subprozessoren mit publizierten Standard-Geschäfts- und Datenverarbeitungsbedingungen (insbesondere Cloud-, KI-, Zahlungs- und Kommunikationsanbieter; die aktuellen Anbieter samt Bedingungen sind im Verzeichnis der Auftragsverarbeiter ausgewiesen) erfüllt der Auftragsverarbeiter seine Pflicht aus Art. 28 Abs. 4 DSGVO, indem er das jeweilige Data Processing Addendum des Subprozessors mit Nutzung der Leistung als Vertrag in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) abschließt bzw. einbezieht; diese Addenda gelten für API-Kunden ohne gesonderte Unterzeichnung und entsprechen mindestens dem Schutzniveau dieses AVV. Der Auftragsverarbeiter hält den Abschluss auf Verlangen nachweisbar vor.
Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines Subprozessors in Anspruch, so haftet er gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch diesen Subprozessor, als wären es seine eigenen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Die Haftungsregelungen des § 12 dieser Anlage und des Abschnitts 9 der AGB (insbesondere die betragsmäßige Begrenzung sowie die Vorrangregelung des Art. 82 DSGVO) bleiben unberührt.
Eigenbetrieb von Modellen: Soweit der Auftragsverarbeiter KI-/VLM-Modelle (einschließlich quelloffener „Open-Weight“-Modelle) auf eigener oder von ihm kontrollierter Infrastruktur (insbesondere innerhalb der EU/des EWR) selbst betreibt, liegt insoweit keine Einschaltung eines Subprozessors vor und es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte statt. Werden für KI-/VLM-Modelle dagegen gehostete Drittanbieter eingesetzt, gelten diese als Subprozessoren und werden nach dem vorstehenden Verfahren in Anlage 1.2 aufgenommen.
Datenfluss während der Widerspruchsfrist: Bis zum Ablauf der 30-tägigen Widerspruchsfrist findet eine Übermittlung personenbezogener Daten an einen neu hinzukommenden Subprozessor nicht statt, sofern nicht die Aufrechterhaltung der Plattformverfügbarkeit dies zwingend erfordert. Beim Ersatz eines bestehenden Subprozessors verbleibt die laufende Verarbeitung beim bisherigen Subprozessor, bis der Verantwortliche zugestimmt hat oder die Widerspruchsfrist ohne Widerspruch verstrichen ist; die zwingende Migration zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit bleibt davon unberührt und wird gegenüber dem Verantwortlichen begründet.
7. Drittlandtransfers
Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden (z. B. für Objektspeicher- und Edge-Infrastruktur, Zahlungsabwicklung oder Single Sign-On; nicht jedoch für die KI-Zeichnungsauswertung, die ausschließlich in der EU erfolgt), wird der Auftragsverarbeiter sicherstellen, dass dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) oder eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO – einschließlich des EU-US Data Privacy Framework (Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023) für nach diesem Rahmen zertifizierte US-Empfänger – erfolgt.
8. Unterstützung bei Betroffenenrechten und Pflichten des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 15–22 DSGVO) sowie bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Datensicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation), soweit dies dem Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen möglich ist. Anträge betroffener Personen, die direkt an den Auftragsverarbeiter gerichtet werden, leitet dieser unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
Verantwortlichkeit des Verantwortlichen: Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, das Vorliegen einer Rechtsgrundlage sowie für die Zulässigkeit seiner Weisungen und der von ihm in die Plattform eingestellten Daten allein verantwortlich (Art. 5, 6, 9 DSGVO). Insbesondere obliegt es dem Verantwortlichen, die betroffenen Personen – etwa Dritte, deren personenbezogene Daten in hochgeladenen Zeichnungen oder Dateien enthalten sind – nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren und, soweit erforderlich, eine Rechtsgrundlage (einschließlich etwaiger Einwilligungen) sicherzustellen. Eine eigene Informationspflicht des Auftragsverarbeiters gegenüber diesen betroffenen Personen besteht insoweit nicht.
9. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform (E-Mail), damit der Verantwortliche seine eigenen Pflichten nach Art. 33, 34 DSGVO fristgerecht erfüllen kann. Die Meldung enthält die Angaben gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
10. Rückgabe oder Löschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle in seinem Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie – nach Wahl des Verantwortlichen – zurück, jeweils gemäß den in Abschnitt 5 der AGB geregelten Fristen (Übergangsfrist 30 Tage Export, anschließend Löschung mit Backup-Überlauf). Vorhandene gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; insoweit beschränkt sich die Verarbeitung auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.
11. Nachweise und Audits (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage in zumutbarem Umfang die zur Einhaltung der in diesem AVV niedergelegten Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung. Auditrechte können primär durch aktuelle Prüfberichte oder Zertifikate anerkannter Prüfstellen ausgeübt werden. Vor-Ort-Prüfungen sind nach vorheriger Abstimmung, einmal jährlich und während der üblichen Geschäftszeiten möglich; über die jährliche Prüfung hinaus sind anlassbezogene Prüfungen bei konkretem Anlass (insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) zulässig. Kosten der Vor-Ort-Prüfung trägt der Verantwortliche; werden hierbei wesentliche Verstöße des Auftragsverarbeiters gegen diesen AVV oder zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben festgestellt, trägt der Auftragsverarbeiter die Kosten der Prüfung sowie die Kosten der Mängelbeseitigung.
12. Haftung und Vorrang
Für die Haftung gelten die Regelungen des Hauptvertrags (Abschnitt 9 der AGB) entsprechend, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Art. 82 DSGVO) etwas anderes bestimmen. Im Verhältnis zwischen AVV und Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieses AVV in datenschutzrechtlichen Fragen Vorrang.
Anlage 1.2 – Subprozessoren
Die jeweils aktuelle, vollständige Liste der vom Auftragsverarbeiter eingesetzten Subprozessoren – jeweils mit Name, Sitz, Zweck, den verarbeiteten Datenkategorien und der einschlägigen Garantie für Drittlandübermittlungen (Art. 46/45 DSGVO) – ist im Verzeichnis der Auftragsverarbeiter unter arcnm.io/de/subprocessors veröffentlicht und Bestandteil dieses AVV (Anlage 1.2). Nach Kategorien handelt es sich um: Hosting; KI-gestützte Zeichnungsauswertung (quelloffenes Modell bei einem Auftragsverarbeiter in der EU; kein Ausweichpfad auf ein Modell außerhalb der EU); Zahlungsabwicklung; Versand transaktionaler E-Mails und Kundenbeziehungsmanagement (CRM); Objektspeicher und Edge-Infrastruktur (CDN/DNS/TLS) sowie – nur bei Nutzung durch den Endnutzer – Identitätsanbieter für Single Sign-On. Soweit ein Empfänger für eigene aufsichts-, zahlungs- oder geldwäscherechtliche Zwecke als eigenständig Verantwortlicher handelt (z. B. der Zahlungsdienstleister), ist dies im Verzeichnis bzw. in dessen einbezogenen Bedingungen ausgewiesen. Änderungen dieses Verzeichnisses gelten als Änderung der Subprozessoren im Sinne von § 6 dieser Anlage und werden nach dessen Maßgabe (allgemeine Genehmigung, 30-tägige Vorankündigung, Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund) mitgeteilt.
Anlage 1.3 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Die nachstehenden Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik und des Risikos in allgemeiner, nicht abschließender Form beschrieben; sie werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst und stellen keine zugesicherte Beschaffenheit, kein Service Level und keine über Art. 32 DSGVO hinausgehende Garantie dar.
- Vertraulichkeit: Zutrittskontrolle (Rechenzentren in der EU mit physischer Sicherung gemäß ISO/IEC 27001-zertifizierten Hosting-Anbietern), Zugangskontrolle (rollenbasierte Zugriffsrechte, Mehr-Faktor-Authentifizierung verpflichtend für alle administrativen Konten, Single Sign-On für Personalkonten), Zugriffskontrolle (least-privilege, Tenant-Isolation per datenbankseitiger Row-Level-Security, scope-basierte API-Schlüssel mit optionalen IP-Allowlisten), Pseudonymisierung interner Identifikatoren (UUIDs).
- Integrität: Eingabekontrolle durch revisionssichere Audit-Logs (Zeitstempel, IP, Endpunkt, Statuscode, Anfrage-ID, Akteur), Webhook-Signatur (Standard-Webhooks, HMAC-SHA256), Idempotenz für zustandsändernde API-Anfragen, signierte Software-Releases und Two-Person-Review für produktive Code-Änderungen.
- Verfügbarkeit und Belastbarkeit: redundante Cloud-Infrastruktur in innerhalb der EU; regelmäßige verschlüsselte Backups mit der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall in angemessener Zeit wiederherzustellen (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO); Monitoring sowie dokumentierte Wiederherstellungs- und Reaktionsprozesse.
- Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS 1.2+) für sämtliche externe Verbindungen; Speicherung von Passwörtern und API-Schlüsseln als Argon2id-Hash (neue Hashes ausschließlich Argon2id; etwaige ältere Hash-Verfahren werden bei der nächsten Anmeldung auf Argon2id umgestellt); Verschlüsselung sensibler Felder „at rest“ auf Infrastrukturebene (AES-256 mit verwalteten Schlüsseln); Rotation von Anwendungsgeheimnissen in angemessenen Abständen sowie bei begründetem Kompromittierungsverdacht.
- Verfahren zur Überprüfung: kontinuierliches automatisiertes Schwachstellen-Scanning der Abhängigkeiten und Container-Images, statische und dynamische Sicherheitsanalysen im CI-Prozess, eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO) sowie interne Sicherheits-Reviews.
- Auftragskontrolle: schriftliche Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Subprozessoren, EU-Standardvertragsklauseln (bzw. – soweit einschlägig – EU-US Data Privacy Framework) bei Drittlandtransfers, dokumentierte Weisungen sowie regelmäßige Re-Evaluation der Subprozessor-Eignung.
- Datenschutz-Incident-Reaktion: dokumentierter Eskalationsprozess; Erkennung erfolgt durch Monitoring-Alerts, Log-Korrelation und Mitarbeiter-Meldungen; Meldung an den Verantwortlichen erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden (Anlage 1, § 9).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Anlage 1 (AVV) treten in der
Fassung Version 1.0 mit dem 12. Juli 2026 in
Kraft (zuletzt angepasst am 17. August 2026) und gelten bis zu
einer Änderung gemäß Abschnitt 11.